Zahlungsverkehr

    Zahlungsverkehr

    Die Erleichterungen im Zahlungsverkehr für Bankkunden durch den Einsatz von Kredit- und EC-Karten erhöhen auch das Missbrauchs-Risiko zunehmend. Um trotz der Erleichterungen im Zahlungsverkehr den Schutz der Bankkunden zu gewährleisten, sieht das Gesetz eine Reihe von Haftungsvorschriften gegen Banken vor.

    Wurde das Konto oder die Kreditkarte des Bankkunden beispielsweise durch Dritte missbraucht oder kam es zu fehlerhaften sowie nicht autorisierten Abbuchungen haftet die Bank grundsätzlich für den entstandenen Schaden. Um Schadensersatzansprüche gegen Banken durchzusetzen müssen jedoch einige rechtliche Besonderheiten und Fristen beachtet werden.

    Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte steht Ihnen gerne Rechtsanwalt Dr. Thomas Beger zur Seite. Rechtsanwalt Dr. Thomas Beger ist bereits seit Jahren schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und hat unzähligen Mandanten zu ihrem Recht verholfen.