Darlehensverträge

Darlehensverträge

Die Kreditwirtschaft fasst unter den Begriff des Kreditgeschäfts jeden wirtschaftlichen Sachverhalt, mit dem entweder eine Haftung für Verbraucher oder Unternehmer übernommen wird oder mit dem Geldmittel oder Kapital im Vertrauen auf die Rückgewähr – regelmäßig mit Zinsen – zeitweilig zur Verfügung gestellt werden. Das Wort „Kredit“ leitet sich hierbei von dem lateinischen „credere“ (vertrauen, glauben) ab, womit zum Ausdruck kommt, dass wesentliche Grundlage einer Darlehensgewährung das Vertrauen des Darlehensgebers in die Rückzahlungsbereitschaft und -fähigkeit ist.

Dem Kreditvertrag liegt eine auf längere Zeit angelegte rechtsgeschäftliche Beziehung zugrunde, die nicht selten zahlreiche Fragen auf Seiten des Kunden und Probleme aufwirft. Blindes Vertrauen in die Ausführungen Ihrer Bank ist hierbei trotz der grundsätzlich notwendigen Vertrauensbasis aber nicht angezeigt.

Im Verbraucherkreditgeschäft konzentrieren sich die Probleme in der Praxis im Wesentlichen auf drei Bereiche: Zum einen auf die Rechtmäßigkeit von Entgelten und Bearbeitungsgebühren. Der zweite Schwerpunkt liegt auf den Informationsverpflichtungen der Bank, betreffend Begründung, Bepreisung und Verlängerung von Darlehensverträgen. Des Weiteren ergeben sich zunehmend Probleme bei der vorzeitigen Beendigung von Immobiliendarlehensverträgen und der hierfür verlangten Vorfälligkeitsentschädigung.

Bei Unternehmenskreditverträgen ergeben sich Probleme vor allem im Rahmen von Insolvenzverfahren. Eng hiermit verbunden ist die Frage der Sicherheiten.
Für eine Überprüfung und Durchsetzung Ihrer Rechte steht Ihnen gerne Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Thomas Beger zur Verfügung. Rechtsanwalt Dr. Beger verfügt über einen breiten Erfahrungsschatz im Umgang mit Banken. Hierzu gehört neben der rechtlichen Durchsetzung von Mandanteninteressen auch die Verhandlung über der Konditionsanpassung vor allem bei notleidenden Krediten.