Bausparverträge

Bausparverträge

Bei Bausparverträgen handelt es sich um eine besondere Ausgestaltung des Darlehensvertrages. Während der Ansparphase, also bis zur Zuteilung, stellt der Bausparvertrag nichts anderes als ein Darlehen des Bausparers an die Bausparkasse dar. Mit der Zuteilung, also der Auszahlung der Bausparsumme, tauschen Bausparer und Bausparkasse ihre Rolle. Die Bausparkasse wird zum Kreditgeber und der Bausparer zum Darlehensnehmer.

Besondere Probleme haben sich bei Bausparverträgen in jüngerer Vergangenheit im Zusammenhang mit Kündigungen durch die Bausparkasse ergeben. Neben einem Bruch des Vertrauensverhältnisses stellen solche Kündigungen nicht selten sogar ein unzulässiges Verhalten dar. Eine Bausparkasse kann Bausparverträge nicht ohne weiteres kündigen. An eine Kündigung werden vielmehr hohe Anforderungen gestellt; sie kann nur ausnahmsweise erfolgen.

Bei Problemen mit Bausparkassen steht Ihnen gerne REWISTO-Fachanwalt Dr. Thomas Beger mit seiner langjährigen praktischen Erfahrung mit Bausparkassen zur Seite. Insbesondere eine Kündigung Ihres Bausparvertrages sollten Sie nicht ohne Überprüfung durch einen Fachanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht akzeptieren.